Obraz z kolekcji TAAC Solutions "Niebieski" Jacek Żwiryn 2011
Personalwesen-verwaltung
5 Februar 2018
- Führung von Personalakten für jeden Mitarbeiter laut den geltenden Arbeitsrechtsvorschriften
- Führung der durch die gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Beschäftigungsstatistik, die u.a. folgende Angaben umfasst, wie: Personalangaben über den Mitarbeiter, Geschickte der Beschäftigung, Krankschreibungen, Aufstellung der inanspruchgenommenen Erholungsurlaubstage, Aufstellung des Mutterschaftsurlaubs, des Elternurlaubs und Erziehungsurlaubs, Aufstellung aller entgeltlichen und unentgeltlichen Abwesenheiten, Information über die periodische ärztliche Untersuchungen und Schulungen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygiene
- Erstellung der Arbeitsverträgen und sonstiger Dokumentation verbunden mit dem Arbeitsverhältnis, mit der Änderung der Arbeitsbedingungen und mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Bestimmung der Arbeitnehmerrechte laut den geltenden Vorschriften, d.h. Festlegung des Ausmaßes des Erholungsurlaubs, des Sonderurlaubs, des Mutterschaftsurlaubs, des Elternurlaubs und Erziehungsurlaubs, der Kündigungsfrist
- Führung der Evidenz über die fehlende Dokumentation in den Personalakten, darunter die Schulungen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygiene, ärztliche Untersuchungen, Anmeldung und Abmeldung des Mitarbeiters und dessen Familienmitglieder bei der Sozialversicherungsanstalt und Anmeldung jeglicher Änderungen
- Anmeldung und Abmeldung der Mitarbeiter, die aufgrund der zivilrechtlichen Verträgen eingestellt sind, bei der Sozialversicherungsanstalt
- Ausstellung der Bescheinigungen über die Beschäftigung für die Mitarbeiter
- Erstellung von Standardberichten
- Kontrolle auf relevanten Daten verbunden mit der Beschäftigung, darunter verbunden mit der Auflösung des Arbeitsvertrages, mit dem Erwerb von neuen Arbeitnehmerrechten, mit dem Ablauf der Gültigkeitsdauer für die ärztliche Untersuchungen und Schulungen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygiene, Erstellung der Anmeldungsformulare
- Erstellung von Standardberichten an das polnische Hauptstatistikamt (auf den Formblättern Z-02, Z-05, Z-06)
- Kontaktaufnahme mit der Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde, mit der Sozialversicherungsanstalt, mit dem Hauptstatistikamt
- Information über relevante Änderungen im polnischen Arbeitsrecht, die die Personalangelegenheiten betreffen und Unterstützung bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten
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